Willkommen in der Zukunft der Zutrittskontrolle

iNFORM Technology GmbH

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Christian Wanner

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E-Mail: s.blersch (at) inform-technology.de

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Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Stuttgart
Registernummer: HRB 773712

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE312290945

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http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
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Kontaktaufnahme

Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit uns (z. B. per Kontaktformular oder E-Mail) werden personenbezogene Daten erhoben.
Welche Daten im Falle eines Kontaktformulars erhoben werden, ist aus dem jeweiligen Kontaktformular ersichtlich.
Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht, dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Login-Bereich (Registrierung)

Wenn Sie unseren Login-Bereich nutzen, speichern wir ein Nutzerprofil, um Sie als registrierten Nutzer identifizieren zu können. Wir nutzen diese Daten ausschließlich, um Ihnen die im Login-Bereich angebotenen Dienste zu erbringen. Sie können Ihre Registrierung und damit das Nutzerprofil jederzeit über die dazu angebotene Funktion löschen. Alternativ schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: info (at) inform-technology.de

Verwendung von Tools

Google Web Fonts

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Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter
https://developers.google.com/fonts/faq
und in der Datenschutzerklärung von Google:
https://www.google.com/policies/privacy/

Ihre Rechte

Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Art. 15 – 17 DSGVO:

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit nach Art. 15 DSGVO das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO oder Löschung dieser Daten gemäß Art. 17 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Um Ihre Rechte wahrzunehmen, können Sie sich an die verantwortliche Stelle oder an den Datenschutzbeauftragten unter den oben angegebenen Kontaktdaten wenden;

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO:

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Um Ihre Rechte wahrzunehmen, können Sie sich an die verantwortliche Stelle oder an den Datenschutzbeauftragten unter den oben angegebenen Kontaktdaten wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

– Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen.
Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
– Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
– Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
– Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
– Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO:

Sie haben nach Art. 20 DSGVO das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung

Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO).

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie widersprechen, werden Ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union finden Sie unter https://ec.europa.eu/justice/article-29/structure/data-protection-authorities/index_en.htm

Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten

Für einen Vertragsabschluss müssen Sie uns diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind oder die wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend erheben müssen. Sollten Sie uns diese Daten nicht bereitstellen, dann ist für uns die Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses bzw. die Bereitstellung der Dienste und Services nicht möglich.

Im Rahmen Ihrer Bewerbung ist die Bereitstellung personenbezogener Daten für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich. Das bedeutet, soweit Sie uns keine personenbezogenen Daten bei einer Bewerbung bereitstellen, werden wir das Bewerbungsverfahren nicht durchführen, Sie also im Auswahlprozess nicht berücksichtigen können.

Automatische Entscheidungsfindung

Eine automatische Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO, die Ihnen gegenüber eine rechtliche Wirkung entfaltet, findet nicht statt.

Social Media

Wir unterhalten öffentlich zugängliche Profile in sozialen Netzwerken. Die im Einzelnen von uns genutzten sozialen Netzwerke finden Sie weiter unten.

Soziale Netzwerke wie Facebook etc. können Ihr Nutzerverhalten in der Regel umfassend analysieren, wenn Sie deren Website oder eine Website mit integrierten Social-Media-Inhalten (z. B. Like-Buttons oder Werbebannern) besuchen.
Durch den Besuch unserer Social-Media-Präsenzen werden zahlreiche datenschutzrelevante Verarbeitungsvorgänge ausgelöst.

Im Einzelnen:

Wenn Sie in Ihrem Social-Media-Account eingeloggt sind und unsere Social-Media-Präsenz besuchen, kann der Betreiber des Social-Media-Portals diesen Besuch Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Ihre personenbezogenen Daten können unter Umständen aber auch dann erfasst werden, wenn Sie nicht eingeloggt sind oder keinen Account beim jeweiligen Social-Media-Portal besitzen. Diese Datenerfassung erfolgt in diesem Fall beispielsweise über Cookies, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden oder durch Erfassung Ihrer IP-Adresse.

Mit Hilfe der so erfassten Daten können die Betreiber der Social-Media-Portale Nutzerprofile erstellen, in denen Ihre Präferenzen und Interessen hinterlegt sind. Auf diese Weise kann Ihnen interessenbezogene Werbung in- und außerhalb der jeweiligen Social-Media-Präsenz angezeigt werden. Sofern Sie über einen Account beim jeweiligen sozialen Netzwerk verfügen, kann die interessenbezogene Werbung auf allen Geräten angezeigt werden, auf denen Sie eingeloggt sind oder eingeloggt waren.

Bitte beachten Sie außerdem, dass wir nicht alle Verarbeitungsprozesse auf den Social-Media-Portalen nachvollziehen können. Je nach Anbieter können daher ggf. weitere Verarbeitungsvorgänge von den Betreibern der Social-Media-Portale durchgeführt werden. Details hierzu entnehmen Sie den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Social-Media-Portale.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Unsere Social-Media-Auftritte sollen eine möglichst umfassende Präsenz im Internet gewährleisten. Hierbei handelt es sich um ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die von den sozialen Netzwerken initiierten Analyseprozesse beruhen ggf. auf abweichenden Rechtsgrundlagen, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke anzugeben sind (z. B. Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Verantwortlicher und Geltendmachung von Rechten

Wenn Sie einen unserer Social-Media-Auftritte (z. B. Facebook) besuchen, sind wir gemeinsam mit dem Betreiber der Social-Media-Plattform für die bei diesem Besuch ausgelösten Datenverarbeitungsvorgänge verantwortlich. Sie können Ihre Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Beschwerde) grundsätzlich sowohl ggü. uns als auch ggü. dem Betreiber des jeweiligen Social-Media-Portals (z. B. ggü. Facebook) geltend machen.

Bitte beachten Sie, dass wir trotz der gemeinsamen Verantwortlichkeit mit den Social-Media-Portal-Betreibern nicht vollumfänglich Einfluss auf die Datenverarbeitungsvorgänge der Social-Media-Portale haben. Unsere Möglichkeiten richten sich maßgeblich nach der Unternehmenspolitik des jeweiligen Anbieters.

Speicherdauer

Die unmittelbar von uns über die Social-Media-Präsenz erfassten Daten werden von unseren Systemen gelöscht, sobald Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Gespeicherte Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insb. Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Auf die Speicherdauer Ihrer Daten, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke zu eigenen Zwecken gespeichert werden, haben wir keinen Einfluss. Für Einzelheiten dazu informieren Sie sich bitte direkt bei den Betreibern der sozialen Netzwerke (z. B. in deren Datenschutzerklärung, siehe unten).

Facebook

Wir verfügen über ein Profil bei Facebook. Anbieter dieses Dienstes ist die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland (nachfolgend Meta). Innerhalb von USA und Kanada ist der verantwortliche Dienstanbieter die Meta Platforms Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA. Die erfassten Daten werden nach Aussage von Facebook auch in die USA und in andere Drittländer übertragen.

Wir haben mit Meta eine Vereinbarung über gemeinsame Verarbeitung (Controller Addendum) geschlossen. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, für welche Datenverarbeitungsvorgänge wir bzw. Meta verantwortlich ist, wenn Sie unsere Facebook-Page besuchen. Diese Vereinbarung können Sie unter folgendem Link einsehen:
https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum

Sie können Ihre Werbeeinstellungen selbstständig in Ihrem Nutzer-Account anpassen. Klicken Sie hierzu auf folgenden Link und loggen Sie sich ein:
https://www.facebook.com/settings?tab=ads

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier:
https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum und
https://www.facebook.com/help/566994660333381.

Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Facebook:
https://www.facebook.com/about/privacy/

Instagram

Wir verfügen über ein Profil bei Instagram. Anbieter dieses Dienstes ist die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland. Mutterunternehmen: Meta Platforms Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier:
https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum und
https://www.facebook.com/help/566994660333381.

Details zu deren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Instagram:
https://help.instagram.com/519522125107875.

YouTube

Wir verfügen über ein Profil bei YouTube. Anbieter ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz ist der Anbieter Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA.

Details zu deren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von YouTube:
https://policies.google.com/privacy

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Datenschutzerklärung Android

Datenschutzerklärung für die iSAC-3 Bluetooth-App

Die „iSAC-3 Bluetooth-App“ (nachfolgend auch als „App“ bezeichnet) ist eine Software (Computerprogramm) für ein von Ihnen verwendetes kompatibles Endgerät (Smartphone mit Android-Betriebssystem). In dieser Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Daten in welcher Form in der App verarbeitet werden, wenn Sie diese downloaden, installieren, nutzen und mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen können. Einige Daten, die bei der Nutzung der App verarbeitet werden, sind personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und beachten sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Verantwortliche Stelle

Anbieter der App im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist die iNFORM Technology GmbH. Die Anschrift des Anbieters lautet wie folgt:

iNFORM Technology GmbH
Berliner Str. 24
72458 Albstadt

Der Anbieter erhebt, erarbeitet oder nutzt im Zusammenhang mit dieser App keine personenbezogenen Daten. Der Anbieter handelt im eigenen Namen und Rechnung.

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben oder von Ihren Rechten, Pflichten und Ansprüchen als Betroffener Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte an info (at) inform-technology.de.

Die App „iSAC-3 Bluetooth“

Die iSAC-3 Bluetooth-App bietet Ihnen die technisch unterstützte Möglichkeit, sich an Zutrittspunkten, welche mit einer entsprechenden Gegenstelle (iNFORM Bluetooth-Modul) ausgestattet sind, Zutritt zu Türen zu verschaffen.

Technische Voraussetzungen für die Nutzung

Voraussetzung für die Nutzung der iSAC-3 Bluetooth-App ist, dass Sie ein Endgerät (Smartphone mit Android-Betriebssystem ab Version 4.4.1) verwenden, das die Installation und Verwendung einer App zulässt. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, die Software auf Ihrem Endgerät stets aktuell zu halten, die Updates des Betriebssystems sowie von ggf. installierten Schutzprogrammen regelmäßig zu installieren und Ihr Endgerät vor unberechtigten Zugriffen zu schützen.

Download und Installation der App

Um die iSAC-3 Bluetooth-App nutzen zu können, müssen Sie diese App auf Ihrem Endgerät installieren. Nach erfolgter Installation muss die App einmalig mit dem Zutrittskontrollsystem provisioniert werden.

Um die App downloaden zu können, müssen Sie ggf. zuvor mit einem Drittanbieter (z. B. Google Inc., iTunes SARL, nachfolgend als „Drittanbieter“ bezeichnet) eine Vereinbarung über den Zugang zu einem Portal oder Online-Shop des jeweiligen Drittanbieters (z. B. Google Play Store, iTunes App Store, nachfolgend als „Drittportal“ bezeichnet) abschließen. Der Betreiber ist nicht Partei einer derartigen Vereinbarung und hat keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch den Drittanbieter.

Sofern gemäß den anwendbaren Nutzungsbestimmungen des Drittanbieters der Anbieter Ihr Vertragspartner für den Erwerb der App wird (z. B. im Google Play Store), verarbeitet der Anbieter in dem zur Vertragserfüllung notwendigen Umfang die Daten, die ihm der Drittanbieter zur Verfügung stellt.

Berechtigungen

Um die App auf Ihrem Gerät nutzen zu können, muss die App auf verschiedene Funktionen und Daten Ihres Endgerätes zugreifen können.Standortzugriff
– (Einzelheiten siehe Ziffer VI)
– Kamera (Einzelheiten siehe Ziffer VII)

Standortermittlung

Die iSAC-3 Bluetooth-App verwendet die Standortermittlung nicht zum Zwecke der Ermittlung Ihres Standorts. Aufgrund technischer Gegebenheiten ist diese Berechtigung auf Betriebssystemebene (Android) erforderlich um über die Bluetooth-Low-Energy-API, welche die App einsetzt, andere Geräte erkennen zu können. In diesem Falle ist das Gewähren der Berechtigung Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der App.

Es werden also keine Positionsdaten erhoben oder an Dritte übermittelt.

Datenverarbeitung

Die App erfasst keine personenbezogenen Profildaten (wie etwa Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, …), sondern identifiziert sich gegenüber den Bluetooth-Gegenstellen mit einem abstrakten Token in Form einer Kennziffer, welches bei der Erstinbetriebnahme (Provisionierung) übermittelt wird.

Zum Zwecke der einmaligen Provisionierung verwendet die App das Kameramodul Ihres Gerätes um einen sogenannten QR-Code mit den Provisionierungsinformationen einzulesen. Die erfassten Bilder werden nicht persistent auf dem Gerät abgelegt oder weiterübermittelt, sondern lediglich zur Dechiffrierung im Speicher gehalten und nach der Verarbeitung gelöscht.

Alle erfassten und provisionierten Daten werden ausschließlich in einem geschützten Bereich auf Ihrem Endgerät abgelegt.

Datenübermittlung an Dritte

Die iSAC-3 Bluetooth-App übermittelt keinerlei Daten an Dritte.

Datensicherheit

Die Anwendung verschlüsselt (Verschlüsselungsalgorithmus AES) alle zutrittsrelevanten Daten, die lokal auf dem Gerät gespeichert sind. Hierbei handelt es sich um alle bei der Provisionierung gespeicherten Daten.

Lokal (im Cache) enthaltene Informationen zu Zutrittspunkten sind nicht verschlüsselt aber für andere Apps nicht zugänglich abgelegt. Diese Informationen erlauben keine Rückschlüsse auf Ihre Identität sondern enthalten lediglich die frei verfügbaren Informationen über die Zutrittspunkte des Zutrittskontrollsystems zum Zwecke der Leistungssteigerung der App.

AGB

(Werk- und Kaufvertrag)

I. Geltungsbereich

Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Vertragsannahmeerklärungen des Auftragnehmers und
Grundlage aller Verkäufe und Lieferungen des Auftragnehmers einschließlich Beratung und Auskünften.
Sie gelten ab Auftragserteilung durch den Auftraggeber als anerkannter Vertragsbestandteil.
Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit in vollem Umfang widersprochen;
sie werden nur mit schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers einmalig im Umfang der Bestätigung abweichend von den vorliegenden AGB Vertragsbestandteil.
Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen der unter I. 1 aufgezählten Art gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
Sie gelten spätestens ab Auftragserteilung durch den Auftraggeber als anerkannter Vertragsbestandteil.
Sofern Lieferungen von Hardware- und Softwareprodukten Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die einschlägigen Bedingungen
des Auftragnehmers in der jeweils gültigen Fassung.

II. Vertragsinhalt

Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend.
Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis vermitteln.
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sie nicht Vertragsbestandteil.
Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen,
soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich erweisen.
Einer vom Vertrag abweichenden oder ergänzenden Berufung des Auftraggebers auf „branchenübliche Gepflogenheiten“ wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

III. Preise

Die vom Auftragnehmer angegebenen Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer,
wenn die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde, beim Kaufvertrag verstehen sich die Preise zudem ab Werk bzw. ab Lager, Verpackung und Montage sind,
sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, nicht im Preis enthalten.
Sofern sich die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss erhöhen sollte, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese im gleichen Umfang zu erhöhen.
Ist eine den Auftragnehmer bindende Preisabsprache zustande gekommen, kann dieser, wenn die Leistungen des Auftragnehmers
erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, trotzdem die Preise berichtigen,
wenn nachträglich die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben,
Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten,
auf denen die Preise des Auftragnehmers beruhen, mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert wird.
Sofern die Preiserhöhung aufgrund der genannten Umstände mehr als 10 % des vereinbarten Preises übersteigt,
kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen.
Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich einen Festpreis zugesagt hat.

IV. Lieferzeiten, Lieferung, Gefahrübergang

Die Ausführung bzw. Lieferung beginnt spätestens innerhalb von ca. sechs Wochen nach Vertragsschluss, es sei denn,
dass der Auftragnehmer sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
Die Ausführungs- bzw. Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Zugangs der vorbehaltlosen Auftragsbestätigung des Auftraggebers beim Auftragnehmer,
jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen, die der Auftraggeber zu erbringen hat.
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. bei
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.
auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist,
die Ausführungs- bzw. Lieferungsfrist um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit.
Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich bzw. steht dem Auftragnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht
aufgrund persönlicher oder praktischer Unzumutbarkeit zu, so wird der Auftragnehmer von der Verpflichtung frei,
das Werk zu erstellen bzw. er wird von der Leistungsverpflichtung frei.
Sofern die Ausführungsverzögerung länger als vier Wochen dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Ausführungs- bzw. Leistungszeit oder wird der Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Ausführung bzw. Leistung frei,
so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer ist zu für den Auftraggeber eigenständig verwendbaren Teilleistungen berechtigt.
Bei einem Werkvertrag geht die Gefahr mit Inbetriebnahme des Werks durch den Auftragnehmer, spätestens jedoch mit der Abnahme des Werks auf den Auftraggeber über.
Dies gilt auch für Teilabnahmen, sofern diese nach Art und Beschaffenheit des Werks herbeigeführt werden können.
Wird vom Auftraggeber keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen nach Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung.
Vorgenannte Regelungen gelten auch für Teilabnahmen. Wegen geringfügiger Mängel kann die Abnahme nicht verweigert oder verzögert werden.
Erfüllungsort bei Abschluss eines Kaufvertrages ist die Niederlassung des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber trägt die Kosten der Versendung des Kaufgegenstandes ab dem Ort der Niederlassung des Auftragnehmers.
Wenn keine Vereinbarungen über den Versand getroffen sind, erfolgt dieser nach Ermessen des Auftragnehmers,
wobei der Auftragnehmer nicht verpflichtet ist, die günstigste Versendungsart zu wählen.
Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware auf diesen auch dann über,
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, sobald die Ware das Werk bzw. Lager verlässt.
Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Ware auf seine Kosten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
Wenn die Leistung oder Lieferung auf Wunsch des Auftraggebers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen (Gläubigerverzug) verzögert wird,
so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Auftraggeber über.
Die entsprechenden Kosten für Wartezeit, Bereitstellung und Aufbewahrung und weitere erforderliche Reisen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber zu tragen

V. Errichtung und Instandhaltung von Anlagen

Für jede Art von Aufstellung, Montage und Instandhaltung gelten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart worden ist, folgende Bestimmungen:

A. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:

Hilfsmannschaft wie Handlanger und, wenn nötig, auch Maurer, Zimmerleute, Schlosser, Kranführer, sonstige Facharbeiter mit dem von diesen benötigten Werkzeug
in der erforderlichen Zahl, alle Erd-, Bettungs-, Stemm-, Gerüst- Verputz,- Maler- und
sonstige branchenfremde Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Baustoffe, Betriebskraft und Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle,
Heizung und allgemeine Beleuchtung, bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw.
genügend große, geeignete trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich entsprechender
sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Auftraggeber zum Schutz des Auftragnehmers und des Besitzes des Montagepersonals des Auftragnehmers
auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde.
Schutzkleider und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich und für den Auftragnehmer nicht branchenüblich sind.
5 Arbeitstage vor Beginn der Montagearbeiten hat der Auftraggeber die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen
sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Aufstellern und seinem Montagepersonal die geleisteten Arbeiten nach Wahl des Auftragnehmers täglich oder wöchentlich zu bescheinigen.
Er bestätigt ferner auf vom Auftragnehmer gestellten Formularen die Beendigung der Aufstellung oder Montage.
Die Kosten der sachgemäßen umweltschutzbedingten Entsorgung von eingebauten Teilen und Komponenten, die ausgebaut oder ersetzt werden müssen, trägt der Auftraggeber.

B. Falls der Auftragnehmer die Montage oder Instandhaltung gegen Einzelberechnung übernommen hat,
gelten außer den Bestimmungen unter A noch die nachfolgenden Bedingungen als vereinbart:

Der Auftraggeber vergütet die dem Auftragnehmer bei der Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätze für Arbeitszeit und Zuschläge für
Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, für Arbeiten unter erschwerten Umständen sowie für Planung, Überwachung und Dokumentation.
Dies gilt entsprechend für den Verbrauch von Material einschließlich Verschnitt sowie für den Aufbau und den Anschluss der Einrichtung.
Vorbereitungs-, Reise- und Laufzeiten und Rückmeldungen gelten als Arbeitszeit, wobei für An- und Abfahrten, hierzu zählen insbesondere Lohn- und Fahrzeugkosten,
der tatsächliche Aufwand berechnet wird.
Ferner werden folgende Kosten gesondert vergütet:
Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks, für Fracht und Verpackung,
für die Anlieferung der gesamten Materialien und Geräte sowie bestellte technische Unterlagen;
beim Auftragnehmer übliche Auslösungen und Zulagen für die Arbeitszeit sowie für Ruhe- und Feiertage.

C. Zur Diagnose und Behebung von zeitweise auftretenden (intermittierenden) Fehlern können wiederholte Überprüfungen und Werkleistungen erforderlich werden. Der Auftraggeber hat insoweit die Kosten auch von mehrmaligen Einsätzen des Auftragnehmers zu tragen.

VI. Zahlung

Unsere Rechnungen sind 8 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
Im Falle des Verzuges des Auftraggebers werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an den Auftragnehmer selbst erfolgen.
Als Vorauszahlungen werden fällig: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Montagebeginn und 30 % bei Anlagenübergabe.
Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzuschieben.
Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher, im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Auftraggeber.
Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
Bei Teilleistungen steht dem Auftragnehmer das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.
Alle Forderungen des Auftragnehmers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig,
wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern.
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass der Auftragnehmer ihm einen Grund dazu gegeben hat,
oder erklärt der Auftraggeber den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages, aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, so verpflichtet er sich,
die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 30 % des vereinbarten Werklohns zu vergüten.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind.
Danach erfolgt Berechnung nur in nachgewiesener Höhe.

VII. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
bestanden – bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung – gleich aus welchem Rechtsgrund und zwar auch dann,
wenn besonders bezeichnete Forderungen bereits beglichen sind.
Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, gilt Satz 1 auch für künftige oder bedingte Forderungen auch aus gleichzeitig oder
später abgeschlossenen Verträgen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich der Vorbehaltsware jegliche Beeinträchtigung des Eigentums zu unterlassen und im Falle des Zugriffs Dritter
den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren. Diesbezüglich entstehende Kosten von Interventionen trägt der Auftraggeber.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderung des Auftragnehmers um mehr als 20 % ,
so wird dieser auf Verlangen des Auftraggebers insoweit Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

VIII. Ansprüche und Rechte wegen Mängeln

Hat der Vertragsgegenstand Mängel, so kann der Auftraggeber zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) in angemessener Frist verlangen,
wobei dem Auftragnehmer ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zusteht.
Im Fall der Nachbesserung stehen dem Auftragnehmer zwei Versuche zu.
Bei verzögerter, verweigerter oder mehrmalig misslungener Nachbesserung bleibt das Recht auf Rücktritt (Rückgängigmachung des Vertrages) oder
Minderung (Herabsetzung der Vergütung) unberührt.
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, so bestehen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder
bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Vertragsgegenstandes keine Mängelansprüche. Ist eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung,
so ist der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
Handelt es sich um einen Kaufvertrag, so beträgt die Verjährungsfrist für Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung bei neuen Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr.
Die Frist beginnt mit der Lieferung der Kaufsache. Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, so beträgt die Verjährungsfrist für neue Kaufsachen ein Jahr,
für gebrauchte Sachen sind Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung ausgeschlossen.
Handelt es sich um einen Werkvertrag, so beträgt die Verjährungsfrist für Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung ein Jahr.
Die Frist beginnt mit der Abnahme des Werks bzw. mangels Abnahme mit der Inbetriebnahme des Werks.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht dann zu, wenn dies im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und
den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
Der Auftragnehmer macht darauf aufmerksam, dass eine absolut fehlerfreie Erstellung von Software insbesondere komplexer Softwaresysteme,
nach heutigem Stand der Technik nicht bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich ist.
Gegenstand dieser Mangelhaftung ist ein Programm, das für den üblichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch entsprechend der Programmbeschreibung tauglich ist.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Auftraggeber keine Material- und Herstellungsfehler hat.
Zu beachten ist, dass eine Software während der Nutzung ständigen Verbesserungsbestrebungen unterworfen ist und daher u. U.
in bestimmten Abständen ein update erfolgen muss.
Dies stellt keinen Mangel dar, sondern ist eine systemimmanente Eigenschaft von Software.
Werden Programme für kundeneigene Hardware eingesetzt, erstreckt sich die Mangelhaftung nur auf die gelieferte Software und
nicht auf deren Zusammenwirken mit der vom Auftraggeber beigestellten Hard- und Software.
Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Die Mangelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
Witterungseinflüssen, höherer Gewalt, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und
solcher chemischen, physikalischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Vom Auftraggeber beabsichtigte Nutzungsänderungen sind dem Auftragnehmer anzuzeigen und mit diesem abzustimmen.
Unterlässt der Auftraggeber eine solche Anzeige oder Abstimmung, verliert er jeglichen Mangelhaftungsanspruch.
Für vom Auftraggeber beigestellte Produkte/Leistungen übernimmt der Auftragnehmer keine Mangelhaftung.

IX. Haftung

 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; er schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus,
sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen sind.
Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und Vertreter des Auftragnehmers.
Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere wird nicht für Schäden gehaftet, die als Folge von strafbaren Handlungen
(z. B. Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl) gegenüber dem Eigentum oder dem Vermögen des Auftraggebers oder Dritten entstehen.
Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folgeschäden, z. B. bei Nicht-funktionieren der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr sowie
ggf. Bewachungsunternehmen bei Gefahrenmeldungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit
diesen Haftungsbeschränkungen entgegenstehen bzw. soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Arbeiten seiner Erfüllungsgehilfen,
soweit die Arbeiten nicht mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen zusammenhängen oder soweit dieselben vom Auftraggeber direkt veranlasst sind.
Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers sind diesem unverzüglich schriftlich zwecks Abstellung anzuzeigen,
andernfalls können Rechte hieraus nicht abgeleitet werden.
Beratungen durch Personal des Auftragnehmers oder von ihm beauftragte Vertreter erfolgen unverbindlich und sind nicht Teil des Vertrages.
Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse und Erfahrungen des Auftragnehmers und werden nach bestem Wissen erteilt.
Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als dem Auftragnehmer nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 Für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

XI. Datenspeicherung

 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig erscheint.

XII. Sonstiges

 Die Angebote und Planungsunterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt
noch weitergegeben werden.
Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber zur Schadenersatzleistung verpflichtet.
Die vom Auftragnehmer zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen.
Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese ohne die Zustimmung des Auftragnehmers weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie
von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen.
Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber zur Schadensersatzleistung verpflichtet.
Bei Übertragungen über das öffentliche Fernsprechnetz oder andere Übertragungsmedien bietet der Auftragnehmer für die Herstellung der Verbindung und
die Übertragung der Meldungen keine höhere als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit.
Gebühren, die vom Netzbetreiber, Polizei, Feuerwehr oder Dritten aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben werden,
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.
Eine Beschaffungspflicht des Auftragnehmers für Ersatzteile besteht nicht, wenn diese nur mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist bzw.
eine Beschaffung tatsächlich unmöglich ist.

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